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Landkreis Peine begrenzt Beregnung bei Hitze ab 11. Juli

AI
KI-generierte Illustration · Stadtschrei
Der Landkreis Peine greift durch: Ab Samstag, 11. Juli, ist die Beregnung von öffentlichen und privaten Grünflächen während großer Hitze eingeschränkt. Bei Temperaturen ab 24 Grad gilt täglich von 14 bis 19 Uhr ein Verbot für Bewässerung mit Schlauchtrommeln, Großflächenregnern und ähnlichen Anlagen.

Das Verbot betrifft Parks, Gärten, Sportplätze wie Fußball-, Tennis- und Golfanlagen – unabhängig davon, ob das Wasser aus Brunnen oder Oberflächengewässern kommt. Eine Ausnahme gilt nicht einmal bei gültigen wasserrechtlichen Erlaubnissen.

Die Maßnahme folgt auf eine aktuelle Allgemeinverfügung, die am 10. Juli veröffentlicht wird und bis 30. September gilt. Landwirtschaftliche Flächen sind davon zunächst nicht betroffen; hierfür plant der Landkreis separate Regelungen.

Die Behörde bittet ausdrücklich darum, besonders zwischen 18 und 22 Uhr kein Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz zur Gartenbewässerung oder Poolbefüllung zu verwenden. Die Grundwasserstände im Landkreis Peine liegen derzeit sehr niedrig – bedingt durch ausbleibenden Regen und anhaltende Hitze.

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft hatte zuvor bestätigt, dass die regionale Dürrephase zu einem frühzeitigen und starken Absinken des Grundwasserpegels geführt hat. Die eingeschränkte Beregnung soll dazu beitragen, das weitere Absinken zu verhindern und die Wasservorräte zu schonen.

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