Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden war am 26. September in Sachsen mit über 70 Zöllnerinnen und Zöllnern im Einsatz. Sie kontrollierten mehr als 40 Friseursalons und Kosmetikstudios in Dresden, Leipzig, Görlitz, Bautzen sowie in den Landkreisen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Meißen und Nordsachsen.
Dabei wurden rund 70 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt – 50 in Friseursalons und 20 in Kosmetikstudios. Die Kontrollen brachten fast 60 Verdachtsmomente zutage, die nun weiter geprüft werden.
Zudem wurden 24 Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und 17 Fälle illegaler Beschäftigung von Ausländern festgestellt. Im Anschluss vergleicht der Zoll die vor Ort erhobenen Angaben mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen. Außerdem kooperiert er mit anderen Behörden und Sozialversicherungsträgern.
Regelmäßig führt der Zoll risikoorientierte Prüfungen durch, um Schwarzarbeit zu bekämpfen. Die Branchen Friseur- und Kosmetikgewerbe stehen dabei oft im Fokus, da sie als besonders betroffen gelten. Dabei achten die Zöllner vor allem auf Mindestlohneinhaltung, Sozialversicherungspflichten und illegale Beschäftigungen.