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Magdeburg: Haftbefehl trifft 53-Jährigen am Hauptbahnhof

AI
KI-generierte Illustration · Stadtschrei
Am 17. September kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 16:35 Uhr einen 53-jährigen Mann im Personentunnel des Hauptbahnhofs Magdeburg.

Die anschließende Überprüfung seiner Personalien im Polizei-Informationssystem zeigte, dass er per Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau gesucht wird.

Der Mann war wegen Erschleichens von Leistungen verurteilt: Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hatte ihm im Juli 2022 eine Geldstrafe von 1.800 Euro beziehungsweise Ersatzfreiheitsstrafe auferlegt.

Er hatte weder die Geldstrafe vollständig bezahlt noch die Ersatzfreiheitsstrafe angetreten. Zudem war sein Aufenthaltsort unbekannt, weshalb im April 2026 ein Haftbefehl erlassen wurde.

Die Polizei eröffnete ihm den Haftbefehl, nahm ihn fest und brachte ihn zum Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof.

Der haftabwendende Betrag von 792 Euro war nicht aufzubringen. Daraufhin wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt, um seine Restersatzfreiheitsstrafe von 66 Tagen zu verbüßen.

Die Bundespolizei informierte die zuständige Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls.

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