Am Mittwochnachmittag kontrollierten Bundespolizisten im Magdeburger Hauptbahnhof eine 29-jährige Frau. Beim Abgleich ihrer Personalien zeigte sich ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Zwickau, der aus einem Gerichtsbeschluss von September 2023 resultiert. Die Frau sollte eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen eines Diebstahls absitzen, da sie eine Geldstrafe von 2.600 Euro nicht bezahlt hatte.
Die Verurteilte führte bei der Kontrolle kein Bargeld mit und gab an, keine finanziellen Mittel zu besitzen. Ursprünglich wäre eine Haftstrafe fällig gewesen. Doch an ihrer Seite war eine 36-Jährige, die den haftvermeidenden Restbetrag von 100 Euro direkt vor Ort bezahlte. Aufgrund dieser Zahlung wurde die Frau nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder freigelassen.
Die Bundespolizei informierte die Staatsanwaltschaft Zwickau über den Vollzug des Haftbefehls. Der Vorfall zeigt, dass offene Haftbefehle auch bei Routinekontrollen am Bahnhof entdeckt werden.
Festnahme im Hauptbahnhof: 29-Jährige trotz Haftbefehl vorerst frei
AI KI-generierte Illustration · Stadtschrei