Gestern Nachmittag griff die Bundespolizei in Meiningen viermal ein, um Personen vom unbefugten Betreten der Bahngleise abzuhalten. Betroffen waren eine 16-, eine 18-, eine 21-jährige und eine 44-jährige Person unterschiedlichen Herkunfts. Sie alle hatten die Gleise am Bahnhof unerlaubt überquert.
Die Bundespolizei sprach die Betroffenen auf die Gefahren ihres Handelns an und verhängte jeweils ein Verwarngeld. Neben der Sanktionierung steht die Warnung im Fokus: Im Bahnhof Meiningen fahren Züge vieler Richtungen mit hoher Taktung und zum Teil zweistelligen Geschwindigkeiten durch. Nicht jeder Zug hält hier – Rangierfahrten und Durchfahrten ohne Halt sind üblich.
Schienenfahrzeuge können nicht ausweichen und benötigen lange Bremswege. Das Überschreiten der Gleise ist daher lebensgefährlich. Die Bundespolizei und die Deutsche Bahn führen regelmäßig Aufklärungskampagnen durch, um vor den Risiken von Gleisabkürzungen und betriebsbedingten Gefahren zu warnen.
Die Botschaft ist klar: Gleise sind und bleiben Tabuzonen. Wer sie als Abkürzung nutzt, riskiert sein Leben – das nimmt niemand leichtfertig in Kauf.